Wanderordnung

 

1. Die Wanderungen finden bei jedem Wetter statt.

2. Der Wanderführer ist stets pünktlich zur Stelle. Der Wanderführer gibt das Tempo an, kann  

    Änderungen am vorgesehenen Tagesprogramm vornehmen.

3. Wer sich von der Wandergruppe entfernen will, muss dies dem Wanderführer mitteilen.

4. Weites Vorauseilen oder stetes Zurückbleiben stört den harmonischen Verlauf der Wanderung.

5. Den Wanderern obliegt u.a.

    a. der Schutz der Natur,

    b. die Reinhaltung unserer Schutzhütten und Rastplätzen,

    c. die Verhütung von Waldbränden,

    d. die Achtung von Sitten und Gebräuchen in anderen Landschaften.

6. DieTeilnahme an den Wanderungen und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Ein

    Unfallversicherungsschutz besteht nicht!